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   BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 10/21   

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BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 10/21 (https://dejure.org/2021,22712)
BAG, Entscheidung vom 21.07.2021 - 5 AZR 10/21 (https://dejure.org/2021,22712)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 2021 - 5 AZR 10/21 (https://dejure.org/2021,22712)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Zusatzgelder als besondere tarifliche Geldleistungen; Keine Weitergabe tariflicher Gehaltsanpassungen auf tarifliche Zusatzgelder

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Tarifliches Zusatzgeld - Reichweite eines durch Formularvertrag begründeten Anspruchs auf Gehaltsanpassung

  • Betriebs-Berater

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Weitergabe tariflicher Einmalzahlungen im Arbeitsverhältnis ohne Tarifbindung - Zusatzgeld nach Tarifvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Weitergabe tariflicher Einmalzahlungen im Arbeitsverhältnis ohne Tarifbindung; Zusatzgeld nach dem Tarifvertrag Tarifliches Zusatzgeld für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens vom 14. Februar ...

  • rechtsportal.de

    Tarifliche Zusatzgelder als besondere tarifliche Geldleistungen; Keine Weitergabe tariflicher Gehaltsanpassungen auf tarifliche Zusatzgelder

  • datenbank.nwb.de

    Tarifliches Zusatzgeld - Reichweite eines durch Formularvertrag begründeten Anspruchs auf Gehaltsanpassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 127
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 20.01.2021 - 4 AZR 283/20

    Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 10/21
    Bereits dies lässt erkennen, dass es sich um eine besondere Geldleistung jenseits der regelmäßigen Vergütung handelt (zu dieser Einordnung BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 22).

    Von einer Planwidrigkeit kann nur dann die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich wäre, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (st. Rspr., zB BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 42 mwN) .

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 10/21
    Letzteres gilt auch im Fall der Unwirksamkeit einer Vertragsklausel und einer dadurch entstandenen Lücke (vgl. BAG 24. September 2019 - 9 AZR 273/18 - Rn. 30 mwN, BAGE 168, 54) .
  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 428/06

    Tarifauslegung - Besitzstandszulage

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 10/21
    Das gilt ungeachtet dessen, dass außerhalb des Tarifvertrags getätigte Äußerungen der Tarifvertragsparteien bei der Auslegung einer Tarifbestimmung allenfalls Berücksichtigung finden können, wenn das aus Wortlaut, Sinn und Zweck sowie tariflichem Gesamtzusammenhang ergebende Verständnis - anders als hier - kein eindeutiges Ergebnis zeigt (vgl. BAG 21. Dezember 2006 - 6 AZR 428/06 - Rn. 23) .
  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 265/10

    Tarifauslegung - Einmalbetrag als pauschalierte Entgelterhöhung

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 10/21
    Weder die Festsetzung eines einheitlichen Betrags für das Jahr 2019 noch die Anknüpfung an das Entgelt einer bestimmten Entgeltgruppe widersprechen grundsätzlich der Annahme, das Zusatzgeld habe gegenleistungsbezogenen Vergütungscharakter (vgl. BAG 21. September 2011 - 5 AZR 265/10 - Rn. 16) .
  • BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 352/18

    Feiertagsvergütung - Zeitungszusteller

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 10/21
    Deren Auslegung unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung durch den Senat (st. Rspr., zB BAG 16. Oktober 2019 - 5 AZR 352/18 - Rn. 23 mwN, BAGE 168, 122; zu den Auslegungsgrundsätzen bspw. BAG 23. September 2020 - 5 AZR 193/19 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14

    Verfallklausel - Teilbarkeit

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 10/21
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Klausel bedeutet nicht zugleich deren Intransparenz (st. Rspr., zB BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 277/14 - Rn. 27, BAGE 154, 93) .
  • BAG, 11.11.2020 - 4 AZR 210/20

    Anerkennungshaustarifvertrag - Reichweite der Verweisung auf

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 10/21
    Das ergibt die Auslegung der Tarifregelungen (zu den für Tarifverträge maßgeblichen Auslegungsgrundsätzen und zur in der Revisionsinstanz uneingeschränkten Nachprüfbarkeit der durch das Berufungsgericht vorgenommenen Auslegung einer Tarifnorm vgl. BAG 11. November 2020 - 4 AZR 210/20 - Rn. 20, 21 mwN) .
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 10/21
    Oftmals wird in Tarifverträgen neben einer pauschalierten Entgelterhöhung auch eine davon zu unterscheidende Sonderzahlung als "Einmalzahlung" bezeichnet (BAG 24. März 2021 - 10 AZR 196/19 - Rn. 29; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 193/19

    Arbeitsentgelt - Bezugnahme auf beamtenrechtliche Besoldungsregelungen

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 10/21
    Deren Auslegung unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung durch den Senat (st. Rspr., zB BAG 16. Oktober 2019 - 5 AZR 352/18 - Rn. 23 mwN, BAGE 168, 122; zu den Auslegungsgrundsätzen bspw. BAG 23. September 2020 - 5 AZR 193/19 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 196/19

    Tarifliches Härtegeld - Auslegung eines Haustarifvertrags

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 10/21
    Oftmals wird in Tarifverträgen neben einer pauschalierten Entgelterhöhung auch eine davon zu unterscheidende Sonderzahlung als "Einmalzahlung" bezeichnet (BAG 24. März 2021 - 10 AZR 196/19 - Rn. 29; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - Rn. 17 mwN) .
  • LAG Hamm, 15.10.2020 - 12 Sa 2016/19

    Einordnung des Tarifvertrags Tarifliches Zusatzentgelt für die Metall- und

  • ArbG Hamm, 26.11.2019 - 1 Ca 1090/19
  • BAG, 18.10.2023 - 5 AZR 22/23

    Arbeit auf Abruf - Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

    aa) Die ergänzende Vertragsauslegung setzt zwingend eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit voraus (ganz hM, vgl. nur BGH 20. Juni 2023 - XI ZR 116/22 - Rn. 14 mwN; BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 10/21 - Rn. 32; 23. Februar 2021 - 5 AZR 314/20 - Rn. 29) , die grundsätzlich von Anfang an bestanden haben muss oder im Laufe des Vertragsverhältnisses entstanden sein kann (BAG 18. November 2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 29; BGH 26. Juni 2014 - III ZR 299/13 - Rn. 13; sh. zum Ganzen auch MüKoBGB/Busche 9. Aufl. § 157 Rn. 38 ff.; Staudinger/Roth (2020) § 157 Rn. 15 ff.; BRHP/Wendtland 5. Aufl. BGB § 157 Rn. 35 ff.; Soergel/Riesenhuber BGB 14. Aufl. § 157 Rn. 14 ff.; Grüneberg/Ellenberger BGB 82. Aufl. § 157 Rn. 2 ff., jeweils mwN) .
  • BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 228/22

    Organstellung und Betriebsübergang - § 14 KSchG

    Die Voraussetzungen für eine solche Vertragsauslegung liegen offenkundig nicht vor (vgl. zu diesen Voraussetzungen BAG 9. Mai 2023 - 3 AZR 174/22 - Rn. 50; 21. Juli 2021 - 5 AZR 10/21 - Rn. 32 mwN; BGH 4. Mai 2022 - XII ZR 64/21 - Rn. 27, BGHZ 233, 266) .
  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 262/21

    Anspruch auf tarifliches Zusatzgeld nach dem Tarifvertrag Tarifliches Zusatzgeld

    Weiterhin können auch bestimmte Einmalzahlungen eine pauschalierte Erhöhung des regelmäßigen tariflichen Entgelts darstellen (vgl. dazu BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 10/21 - Rn. 15, 18 mwN; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - aaO) .

    Bereits dies lässt erkennen, dass es sich um eine besondere Entgeltleistung jenseits der regelmäßigen Vergütung handelt (zu dieser Einordnung BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 22, BAGE 173, 299; 21. Juli 2021 - 5 AZR 10/21 - Rn. 25) .

    Das hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts für das T-ZUG (A) und das T-ZUG (B) ausführlich begründet (BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 10/21 - Rn. 26 ff.) .

    Selbst wenn die tariflichen Zusatzgelder - wie es die Revision anführt - "an die Stelle" einer Tariflohnerhöhung und damit "an die Stelle eines ERA-Entgeltabkommens für das Jahr 2019" getreten sein sollten, führt dies nicht dazu, dass die tariflichen Zusatzgelder als integraler Bestandteil der Erhöhung der regelmäßigen Tarifentgelte anzusehen wären (BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 10/21 - Rn. 29) .

    Der dort verwendete Begriff des Entgelts ist weiter als der des regelmäßigen Tarifentgelts (so schon BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 10/21 - Rn. 29) .

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Klausel führt deshalb nicht automatisch zu deren Intransparenz (BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 10/21 - Rn. 23 mwN) .
  • BVerwG, 08.06.2023 - 5 P 3.22

    Zum (fehlenden) personalvertretungsrechtlichen Maßnahmecharakter externer

    Da Dienstvereinbarungen wie Gesetze auszulegen sind, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung (vgl. dazu BAG, Urteil vom 21. Juli 2021 - 5 AZR 10/21 - NZA 2022, 127 Rn. 32) aus.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 2 Sa 212/21

    Tarifvertragsauslegung - Metall- und Elektroindustrie - tarifliches Zusatzgeld

    Der tarifliche Gesamtzusammenhang und der sich daraus erschließende Sinn und Zweck belegen vielmehr, dass es sich bei dem tariflichen Zusatzgeld nicht um eine Einmalzahlung, die eine pauschalierte Erhöhung der regelmäßigen tariflichen Entgelte darstellt, handelt, sondern um eine hiervon zu unterscheidende besondere Geldleistung (vgl. BAG, Urteil vom 21.07.2021 - 5 AZR 10/21 - Rn. 15, 24 ff., juris).
  • LAG Hamm, 19.01.2022 - 10 Sa 1305/21

    Zahlung von Zusatzgeld nach TV T-ZUG; Auslegung der Zusatzvereinbarung zur

    Nach den neueren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, handelt es sich bei den Ansprüchen aus dem TV T-ZUG um besondere Geldleistungen jenseits der regelmäßigen Vergütung (BAG, 21.07.2021, 5 AZR 10/21, Rn.25 ff.; BAG, 20.01.2021, 4 AZR 283/20, Rn.20).
  • LAG Hamm, 19.01.2022 - 10 Sa 919/21

    Zusatzgeld nach § 2 Abs. 2 TV T-ZUG; Auslegung einer Zusatzvereinbarung

    Nach den neueren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, handelt es sich bei den Ansprüchen aus dem TV T-ZUG um besondere Geldleistungen jenseits der regelmäßigen Vergütung (BAG, 21.07.2021, 5 AZR 10/21, Rn.25 ff.; BAG, 20.01.2021, 4 AZR 283/20, Rn.20).
  • LAG Hamm, 19.01.2022 - 10 Sa 1307/21

    Zusatzgeld nach TV T-ZUG; Auslegung der Zusatzvereinbarung zur Zahlung von

    Nach den neueren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, handelt es sich bei den Ansprüchen aus dem TV T-ZUG um besondere Geldleistungen jenseits der regelmäßigen Vergütung (BAG, 21.07.2021, 5 AZR 10/21, Rn.25 ff.; BAG, 20.01.2021, 4 AZR 283/20, Rn.20).
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